Grenzen ambulanter Psychotherapie

Grenzen ambulanter Psychotherapie

Von ambulanter Behandlung ausgeschlossen sind akut selbstmordgefährdete, akut psychotische oder anderweitig körperlich oder seelisch akut gefährdete Menschen, die eine stationäre Behandlung benötigen, sowie Menschen, die alkohol-, medikamenten- oder drogenabhängig sind und nicht abstinent leben.